Vierbeinige Lieblinge
Tierhaftpflicht
Sind Sie Hunde- oder Pferdehalter; so sollten Sie über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie zum Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Beitragshöhe ist abhängig von Versicherungssumme, Art und Anzahl der Tiere. Nicht jeder Versicherer nimmt jede Hunderasse. Besitzen Sie mehrere Tiere so gibt es bei manchem Versicherer interessante Nachlässe.
Bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung muss z. B. auch das Fremdreiterrisiko mit abgedeckt sein, falls andere Personen auf ihrem Pferd reiten.
Tierkranken- und OP-Versicherungen
Auch unsere vierbeinigen Lieblinge können krank werden. Der Gang zum Tierarzt meist mit hohen Kosten verbunden. Wie für den Menschen gibt es zwischenzeitlich für Hunde, Katzen und Pferde Tierkrankenversicherungen, welche die Kosten für die Behandlung decken.
Etwas günstiger sind reine OP-Versicherungen. OP-Kosten beim Tierarzt oder in der Tierklinik werden übernommen. Auch Varianten mit Selbstbeteiligungen sind am Markt verfügbar, um kleinere Monatsbeiträge zu realisieren.
Eine Versicherung schützt Sie vor hohen Behandlungskosten und gewärt somit auch ihrem Liebling die bestmögliche Versorgung.