Rund ums Bauen

Bauherrenhaftpflicht

Wer baut, umbaut oder saniert benötigt eine Bauherren-haftpflichversicherung. Gemäß BGB haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe für Schäden gegenüber Dritten auf seinem Grundstück. Auch aufgestellte Schilder wie „Zutritt verboten, Eltern haften für ihre Kinder“ helfen da nicht weiter. Letztendlich hat der Bauherr auch bei Vergabe der Bauarbeiten eine Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht. Für kleinere Bauvorhaben genügt meist eine Abdeckung, welche in den meisten Privathaftpflichtversicherungen integriert ist. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist.